Privatkonkurs Neu in Begutachtung
(07.04.2017) Das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017 ist derzeit in der Phase der Ausschussbegutachtung. Über hundert Stellen sind dazu eingeladen, bis zum 5. Mai ihre Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahmen werden auf der Webseite des Parlaments veröffentlicht. Mit dem Fall der 10%-Mindestquote und der Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf drei Jahre soll künftig auch jenen ein Privatkonkurs möglich sein, die bisher davon ausgeschlossen waren.
Alle Änderungen auf einen Blick zum Download:
Zum asb-Factsheet: Privatkonkurs Neu
Zur Grafik: Übersicht alte und neue Regelungen
Zur Ausschussbegutachtung auf der Seite des Parlaments