Privatkonkursreform kommt mit Änderungen

(22.06.2017) Buchstäblich in letzter Minute haben sich die Verhandlungsteams der Regierung vor dem Justizausschuss am 21. Juni auf die Reform im Privatinsolvenzrecht geeinigt. Es gab noch Änderungen zum Ministerratsentwurf: Die Verfahrensdauer im Abschöpfungsverfahren (derzeit sieben Jahre) wird nicht auf drei, sondern auf fünf Jahre verkürzt. Geblieben ist die Abschaffung der Mindestquote von derzeit zehn Prozent.

Eines der zuletzt dazu verhandelten Details: SchuldnerInnen ohne pfändbares Einkommen müssen mindestens einmal jährlich dem Gericht Auskunft über die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit geben.

„Der neue Privatkonkurs wird jedenfalls Erleichterungen für zahlungsunfähige Menschen bringen“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb), Dachorganisation der Schuldenberatungen. „Gut, dass sich die Verhandlungspartner doch noch einigen konnten und die Expertise der Schuldenberatungen bei der Erstellung des Gesetzes gehört und berücksichtigt wurde.“  

Ende Juni wird das Gesetz im Parlament beschlossen, Mitte Juli passiert es den Bundesrat und tritt am 1. November 2017 in Kraft.

Zum aktualisierten asb-Factsheet "Privatkonkurs Reform"

Zur Grafik: Alte und neue Regeln im Vergleich

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Fachpublikum News

Frauen in der Schuldenberatung

(08.03.2023) Knapp 23.000 Frauen haben 2022 Unterstützung von einer staatlich anerkannten Schuldenberatung erhalten. Das sind beinahe 41 % der insgesamt unterstützten Personen. Die Klientinnen hatten bei der Erstberatung durchschnittlich 51.000 Euro Schulden (um Extremwerte bereinigter Wert; Männer 68.000 Euro). 2.950 Frauen sind im Vorjahr in Privatkonkurs gegangen. Das sind 36 % der in Österreich eröffneten Privatkonkurse. Fast jede zweite erstberatene Klientin der Schuldenberatung hat als höchste Ausbildung einen Pflichtschulabschluss.  [ mehr ]

Schuldenberatungen: 10 Prozent mehr Erstkontakte

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Privatinsolvenzen 2022 um 13,5 Prozent gestiegen

(04.01.2023) Im Jahr 2022 wurden in Österreich insgesamt 8.176 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das sind um 973 Verfahren mehr als im Jahr 2021 und entspricht einer Steigerung von 13,5 Prozent. Die Zahl der Insolvenzanträge ist um 1.326 Anträge bzw. 17,4 Prozent auf 8.952 Anträge gestiegen. [ mehr ]