Privatkonkursreform kommt mit Änderungen

(22.06.2017) Buchstäblich in letzter Minute haben sich die Verhandlungsteams der Regierung vor dem Justizausschuss am 21. Juni auf die Reform im Privatinsolvenzrecht geeinigt. Es gab noch Änderungen zum Ministerratsentwurf: Die Verfahrensdauer im Abschöpfungsverfahren (derzeit sieben Jahre) wird nicht auf drei, sondern auf fünf Jahre verkürzt. Geblieben ist die Abschaffung der Mindestquote von derzeit zehn Prozent.

Eines der zuletzt dazu verhandelten Details: SchuldnerInnen ohne pfändbares Einkommen müssen mindestens einmal jährlich dem Gericht Auskunft über die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit geben.

„Der neue Privatkonkurs wird jedenfalls Erleichterungen für zahlungsunfähige Menschen bringen“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH (asb), Dachorganisation der Schuldenberatungen. „Gut, dass sich die Verhandlungspartner doch noch einigen konnten und die Expertise der Schuldenberatungen bei der Erstellung des Gesetzes gehört und berücksichtigt wurde.“  

Ende Juni wird das Gesetz im Parlament beschlossen, Mitte Juli passiert es den Bundesrat und tritt am 1. November 2017 in Kraft.

Zum aktualisierten asb-Factsheet "Privatkonkurs Reform"

Zur Grafik: Alte und neue Regeln im Vergleich

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