Referenzbudgets 2017 verfügbar

(13.06.2017) Die für 2017 aktualisierten Referenzbudgets liegen vor und sind Referenzgrößen für einen angemessenen Lebensstandard in Österreich.

Referenzbudgets sind Ausgabenraster für verschiedene Haushaltstypen. Sie stellen notwendige, monatliche Haushaltsausgaben dar und dienen als Orientierungshilfe etwa bei der Beratung. Sie liefern aber auch wichtige Referenzwerte für die Überprüfung sozialpolitischer Maßnahmen oder auch die Diskussion EU-weiter sozialer Standards. Referenzbudgets gibt es bereits in mehreren europäischen Ländern, wo sie teilweise auch zur Kreditwürdigkeitsprüfung herangezogen werden oder zur Kaufkraftkalkulation, in der Armutsforschung und Sozialplanung. Referenzbudgets für Österreich wurden von der asb – im Austausch mit anderen Ländern in Europa – entwickelt und werden seither jährlich aktualisiert.

Referenzbudgets zeigen auf, was an Einkommen zur Verfügung stehen muss, um einen angemessenen, wenn auch bescheidenen Lebensstil zu ermöglichen. In Österreich liegen Armutsgefährdungsschwelle und Pfändungsgrenze weit unter den berechneten Referenzbudgets!

Eine Übersicht der Referenzbudgets aller Haushaltstypen finden Sie hier:

zu den Referenzbudgets 2017 (pdf, 460 kb)

Referenzbudgets als „Budgetbeispiele“ für einzelne Haushaltstypen, wie sie auch in der Budgetberatung mit KlientInnen verwenden, finden Sie hier:

zu den Budgetbeispielen auf www.budgetberatung.at

Dachorganisation

ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich

Zentrale:

ASB Schuldnerberatungen GmbH
Bockgasse 2 b
A-4020 Linz

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Treuhandschaften:

Fachpublikum News

Selbstständigenstudie 2023

(11.01.2024) Seit mittlerweile 25 Jahren erhebt die asb in Kooperation mit den staatlich anerkannten Schuldenberatungen regelmäßig die Situation von ehemals selbstständigen Klient*innen in der Schuldenberatung. Die aktuelle Studie wurde Ende 2023 fertiggestellt. Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit gehen bei den befragten Klient*innen Hand in Hand. [ mehr ]

Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023

(11.01.2024) Mit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 wurde das GmbH-Gesetz geändert. Das GmbH-Mindeststammkapital wurde von 35.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Die Bestimmung ist seit 1. Jänner 2024 in Kraft. Die ASB Schuldnerberatungen GmbH hatte zum Gesetzesentwurf eine Stellungnahme abgegeben. [ mehr ]

Neue Finanzplanungs-App "Schotterlotte"

(11.01.2024) Die Schuldenberatung Steiermark unter dem Dach der Steirischen Arbeitsförderungsgesellschaft hat mit Mitteln der Arbeiterkammer die kostenfreie App "Schotterlotte" entwickelt. Sie unterstützt Menschen bei der Planung von Einnahmen und Ausgaben, erinnert an unregelmäßige Zahlungen und zeigt, wie viel für den Lebensunterhalt ausgegeben werden kann. [ mehr ]