Urteil: Grenzen für Kündigungsfrist bei Handys

(09.03.2018) Die Arbeiterkammer (AK) hat die Anbieter "Drei" und "A1" wegen Klauseln, die für die Kündigung des Vertrags eine Frist von zwölf Wochen vorsahen, geklagt. Das ist unzulässig lang, urteilte der Oberste Gerichtshof in beiden Fällen. Die KundInnen müssen daher die Kündigungsfrist nicht einhalten. Das Urteil gilt für alle Handy-Verträge, die vor dem 26. Februar 2016 abgeschlossen wurden. Bei späteren Verträgen darf die Kündigungsfrist ohnehin nie länger als einen Monat sein. Gegen andere Mobilfunkanbieter wirkt das Urteil zwar nicht unmittelbar, trotzdem rät die AK allen KundInnen, sich auf die Urteile zu berufen, wenn auch ihre Verträge noch eine Kündigungsfrist von zwölf Wochen vorsehen.

 

Zum Urteil auf der AK-Website

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Fortbildungsprogramm "know.how 2024"

(25.10.2023) Das Fortbildungsprogramm der asb, das "know.how 2024", steht online und ist ab sofort buchbar. Zielgruppe dafür sind in den Schuldenberatungen und (Sozial)Beratungsstellen tätige Personen. [ mehr ]

Privatinsolvenzen in ersten drei Quartalen 2023 um 7,3 Prozent gestiegen

(04.10.2023) In den ersten drei Quartalen 2023 wurden in Österreich 6.659 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das sind um 451 Verfahren mehr als im Vergleichszeitraum 2022 und entspricht einer Steigerung von 7,3 Prozent. Zum Vergleich: In den letzten zehn Jahren gab es in den ersten drei Quartalen jeweils durchschnittlich 6.182 Privatkonkurseröffnungen. [ mehr ]

Schulartikel um 10 % teurer

(18.09.2023) Der Schulanfang bringt spürbare Kosten mit sich. Die Arbeiterkammer hat berechnet, dass Schulartikel im Vergleich zum Vorjahr im Durchschnitt um 10 % teurer geworden sind. [ mehr ]