Erwachsenenschutz statt Sachwalterschaft
(12.07.2018) Am 1. Juli ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (ErwSchG) in Kraft getreten. Es ersetzt das alte Sachwalterschaftsrecht. Das neue Gesetz stellt die Selbstbestimmung für Menschen mit Beeinträchtigungen in den Mittelpunkt und erweitert ihre Entscheidungsbefugnis. Für die Unterstützung der Betroffenen stellt das von der Schuldnerberatung Wien entwickelte "Betreute Konto" ein optimales Werkzeug dar. Die nächsten Monate werden zeigen, ob und wie viele Betreute Konten im Zuge der Anwendung des ErwSchG eingesetzt werden können. Zuletzt war die Finanzierung des ErwSchG gefährdet, konnte jedoch nun für die nächsten zwei Jahre gesichert werden.
Zum Download der Informationsbroschüre des Justizministeriums
Zum Gesetzestext im Wortlaut