asb-Treuhandschaften: 1 Jahr Privatkonkurs Neu

(10.12.2018) Die neuen Regeln zum Privatkonkurs gelten seit November 2017. Für Betroffene wie auch die asb als Treuhänder im Abschöpfungsverfahren haben sich damit neue Pflichten ergeben. So müssen etwa SchuldnerInnen mit unpfändbarem Einkommen mindestens einmal im Jahr zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Gericht und dem Treuhänder Auskunft über ihre Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit geben. Tun Sie es nicht, wird ihnen eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt. Bleibt auch diese Frist ungenützt, droht das Scheitern des Privatkonkurses. Seit diese Regeln gelten haben Gerichte in ca. 1.500 Fällen einen entsprechenden Bericht von SchuldnerInnen verlangt. Im Jahr 2018 wurde in etwa zwei Drittel aller eingeleiteten Abschöpfungsverfahren diese Berichtspflicht auferlegt. Die asb Treuhandschaften haben ein eigenes SMS-Service, um betroffene KlientInnen daran zu erinnern, dass sie Gericht und Treuhänder Bericht erstatten müssen.

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