asb-Stellungnahme zur Sozialhilfe
(9.1.2019) Die asb hat Ende Dezember eine Stellungnahme zum Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes abgegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Viertel der KlientInnen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen ein Einkommen unter dem Existenzminimum bezieht. 40 Prozent der KlientInnen sind arbeitslos. Diese Menschen sind also stark vom vorliegenden Gesetzesentwurf betroffen.
Die asb erstellt seit zehn Jahren Referenzbudgets: Diese stellen für mehrere Haushaltstypen die Kosten für ein angemessenes Leben dar, das soziale und kulturelle Teilhabe einschließt. Für einen Ein-Eltern-Haushalt mit einem Kind lag das Referenzbudget 2018 bei 2.181 Euro, die Armutsgefährdungsschwelle für diese Familie bei 1.609 Euro. Die im Gesetzesentwurf dargestellten Leistungen – insbesondere für Familien mit mehreren Kindern – sind also in keinster Weise ausreichend, um ein angemessenes und menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Die Höhe der Mindestsicherung liegt auch derzeit schon um ein Drittel unter der Armutsgefährdungsschwelle.
Das vorliegende Gesetzesvorhaben wird die Situation für fast alle Betroffenen weiter verschärfen.
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