VKI: Rechtsanspruch bei zwei Konto-Klagen
Der OGH hat zwei Entscheidungen bei Kontokonditionen gefällt, beide nach Klage des Verein für Konsumenteninformation (VKI). Im Auftrag des Sozialministerium hat der VKI Klage gegen zahlreiche Klauseln beim Basiskonto der UniCredit Bank Austria eingebracht und vom OGH Recht bekommen. VerbraucherInnen können zu viel verrechnete Entgelte zurückfordern. Bei bestehenden Basiskonten muss die Bank selbst Gutbuchungen durchführen. Auch die BAWAG PSK hat der VKI geklagt. Grund waren unklare Kontoänderungen: Das zuvor bestehende Kontomodell war eingestellt worden, im Gegenzug bot die Bank teurere Konten an. Der OGH entschied nun, dass die Änderung nicht klar genug transportiert wurde und die Umstellung daher unzulässig ist. Entgeltrückforderungen sind möglich.
Zur Aussendung des VKI zum Bank Austria Basiskonto
Zu VKI-Informationen zum Konto der BAWAG PSK