150.000 Privatkonkurse

(9.9.2019) Als 1995 die Möglichkeit eines Privatkonkurses in Österreich geschaffen wurde, hatte der Gesetzgeber zum Ziel, möglichst vielen überschuldeten (=zahlungsunfähigen) Menschen die Möglichkeit zum Neustart zu geben. Bis dahin war eine Schuldenregulierung nur über außergerichtliche Einigungen möglich, aber viele Menschen mussten ohne Lösung mit ihren Schulden leben. 

Im Sommer 2019 wurde der 150.000ste Privatkonkurs eröffnet. Die Zahl der Eröffnungen ist zuletzt gestiegen, nachdem die Reform Ende 2017 wichtige Verbesserungen gebracht hat: Seither haben noch mehr Menschen die Chance sich zu entschulden. Die Gläubiger erhalten im Privatkonkurs - so es möglich ist - einen Teil ihrer Schulden zurück. Die SchuldnerInnen sind am Ende schuldenfrei, sofern sie alle Regeln und Pflichten ("Obliegenheiten") einhalten.


Zur Erklärung von "Obliegenheiten" auf asb-treuhand.at

 

Zur Ausgabe dasbudget Nr. 80 "Alles über die Privatkonkurs-Reform"

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