Entwicklung der Privatkonkurse im 3. Quartal
Im 1. bis 3. Quartal 2019 wurden in Österreich 7.190 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das sind um 596 Verfahren weniger als im Vergleichszeitraum 2018 und entspricht einem Rückgang von 7,7 Prozent. Die Zahl der Insolvenzanträge ist um 8,1 Prozent bzw. 704 Anträge auf 7.990 Anträge gesunken.
Mit Ausnahme von Salzburg weisen alle Bundesländer bei den eröffneten Schuldenregulierungsverfahren Rückgänge auf, wobei Vorarlberg mit 27,4 Prozent den höchsten Rückgang erfährt. Ebenso weisen Tirol und das Burgenland mit 18,7 Prozent bzw. 17,4 Prozent deutliche Rückgänge gegenüber dem Vergleichszeitraum 2018 auf. Kärnten verzeichnet einen Rückgang von 11,4 Prozent, Niederösterreich von 10,3 Prozent und Oberösterreich von 7,1 Prozent. Die Steiermark und Wien weisen mit 2,9 Prozent bzw. 2,4 Prozent die geringsten Rückgänge bei den eröffneten Schuldenregulierungsverfahren auf.
Salzburg erfährt bei den Eröffnungen mit einem Plus von 8,2 Prozent als einziges Bundesland eine Steigerung gegenüber dem 1. bis 3. Quartal 2018.
Die Rückgänge sind dem IRÄG 2017 geschuldet, das sich – wie von den Schuldenberatungen erwartet – positiv auf die Anzahl der Anträge bzw. Eröffnungen von Schuldenregulierungsverfahren ausgewirkt hat: Nach rückläufigen Zahlen im Jahr 2017 haben sich die Privatkonkurse im Jahr 2018 deutlich erhöht. Im 1. bis 3. Quartal 2019 sind die Eröffnungen im Vergleich zu den hohen Werten aus 2018 wieder rückläufig, liegen aber deutlich über den Zahlen aus 2017 und auch über den Zahlen eines „normalen" Vergleichsjahres 2016.