Budget: Schuldenberatung nicht vergessen
(14.10.2020) Die Ressourcen der staatlich anerkannten Schuldenberatungen werden nicht ausreichen, sobald mehr Menschen wegen Corona-bedingten Schuldenproblemen Rat suchen. Es ist absehbar, dass spätestens mit Auslaufen der Kreditstundungen im Jänner 2021 zahlreiche Menschen und zahlreiche Betriebe überschuldet sein werden. Das wird zu einem wahren Ansturm auf die Schuldenberatungen führen, weil viele Betroffene ihre Schulden ohne professionelle Hilfe nicht mehr in den Griff bekommen können.
Finanzminister Blümel hat in seiner heutigen Budgetrede eine „budgetäre Antwort auf die Covid-Krise" gegeben. Große Budgeterhöhungen seien etwa für die Stärkung des Arbeitsmarkts vorgesehen. Zu den hohen Arbeitslosenzahlen merkte er an, dass sich hinter jeder dieser Zahlen ein Einzelschicksal verstecke.
„Das gilt auch für Klientinnen und Klienten der Schuldenberatung, die überdurchschnittlich oft arbeitslos oder in Kurzarbeit sind", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. „Schuldenberatung ist ein grundlegender Eckpfeiler in der Bekämpfung der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie. Wir bräuchten vergleichsweise geringe Mittel, um die personellen Ressourcen auf das benötigte Niveau zu heben. Denn was wir derzeit zur Verfügung haben, wird nicht reichen, um schnell professionelles Service anzubieten für alle, die es brauchen." Die Zeit drängt, Vorlaufzeiten für Personalsuche, Anstellung und Schulung sind zu berücksichtigen.
Trotz der Maßnahmen für die Wirtschaft aus dem Covid-19-Hilfspaket werden viele gescheiterte UnternehmerInnen eine Regelung für ihre persönlichen Haftungen benötigen. Banken stellen sich bereits darauf ein, dass zahlreiche gestundete Kredite ausfallen werden. Die hohen Arbeitslosenzahlen werden noch eine Weile Realität bleiben. Das hat auch Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, denn zahlungsunfähige Menschen können den Konsum nicht ankurbeln und bremsen den Wiederaufbau.
Neben den Schuldenberatungen, die knapp 70 Prozent aller Privatkonkurse abwickeln, wird auch die Justiz um einiges mehr an Arbeit bekommen. Damit der Arbeitsanfall bei den Gerichten zeitgerecht abgearbeitet werden kann, fordern die Schuldenberatungen auch eine Ausweitung der Ressourcen in der Justiz, damit kein Verfahrensrückstau – zum Nachteil aller Beteiligten – entsteht.
Volkswirtschaftlicher Nutzen von Schuldenberatung
In einer SROI-Studie (Social Return on Investment) errechnete das NPO Kompetenzzentrum der WU Wien den Nutzen von Schuldenberatung: Jeder Euro, der in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen investiert wird, schafft soziale und wirtschaftliche Wirkungen im Gegenwert von mehr als 5 Euro. Mit Hilfe der Schuldenberatungen kommen Personen aus der Arbeitslosigkeit bzw. können ihren Job behalten. Sie können wieder am wirtschaftlichen Leben teilnehmen, konsumieren und Steuern zahlen. Der Staat spart sich Sozialleistungen sowie Gesundheitskosten.
In Österreich gibt es zehn staatlich anerkannte Schuldenberatungen. Finanziert werden sie fast ausschließlich durch die Länder. Eine zusätzliche Förderung durch den Bund wäre notwendig, um die durch die Corona-Folgen hohe Nachfrage nach Schuldenberatung bewältigen zu können.
Zur Petition "Schuldenberatung braucht Hilfe"
Zur Zusammenfassung der SROI-Studie
Zum Schuldenreport 2020