Ein Viertel weniger Privatkonkurse

(8.10.2020) Im 1. bis 3. Quartal 2020 wurden in Österreich 5.405 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das sind um 1.785 Verfahren weniger als im Vergleichszeitraum 2019 und entspricht einem Rückgang von 24,8 Prozent. Die Zahl der Insolvenzanträge ist um 25,8 Prozent bzw. 2.060 Anträge auf 5.930 Anträge gesunken.

Alle Bundesländer weisen gegenüber dem 1. bis 3. Quartal 2019 deutliche Rückgänge bei den Privatkonkurs-Eröffnungen auf. Das Burgenland verzeichnet mit 45,3 Prozent den mit Abstand höchsten Rückgang, gefolgt von Tirol mit einem Minus von 37,8 Prozent. Vorarlberg und Oberösterreich weisen mit 30,3 Prozent bzw. 27,9 Prozent ebenso einen überdurchschnittlichen Rückgang bei den Eröffnungen auf. Sowohl Wien (-25,4 Prozent) als auch die Steiermark (-24,3 Prozent) weisen Rückgänge in etwa in der Höhe des Durchschnittswertes für gesamt Österreich auf. Etwas geringer fällt der Rückgang der Eröffnungen in Salzburg mit 20,2 Prozent, Kärnten mit 17,2 Prozent und Niederösterreich mit 15,5 Prozent aus.

Der deutliche Rückgang der Eröffnungen in den ersten drei Quartalen 2020 gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 ist der Corona-Krise geschuldet: Während des Corona-Shutdowns gab es einen weitgehenden Stillstand der Justiz, die Gerichte arbeiteten im Krisenmodus und auch in den Schuldenberatungen war ein Vorantreiben von Schuldenregelungen im gewohnten Setting nicht möglich, da die Beratung ausschließlich telefonisch stattfinden konnte. Dies hatte einen Rückgang der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren im zweiten Quartal 2020 von etwa 40 Prozent gegenüber dem 2. Quartal 2019 zur Folge. Im 3. Quartal 2020 scheint es wieder bergauf zu gehen, es wurden insgesamt 2.012 Verfahren eröffnet, was einem Rückgang von 8,5 Prozent gegenüber dem 3. Quartal 2019 entspricht.