Corona-Sonderfinanzierung für Schuldenberatungen
(11.12.2020) Unser monatelanges Bemühen und unsere Hartnäckigkeit haben sich gelohnt. Für das Jahr 2021 wird das Sozialministerium eine Sonderfinanzierung in der Höhe von 500.000 Euro für den Ausbau der Beratungskapazitäten der Schuldenberatungen zur Verfügung stellen. Fördernehmerin ist die asb, es erfolgt eine Weitergabe der Fördermittel an die zehn staatlich anerkannten Schuldenberatungen mit einem Verteilungsschlüssel gemäß der Wohnbevölkerung. Diese Finanzierung erfolgt aus dem laufenden Bundesbudget für 2020, im beschlossenen Budget für 2021 findet sich kein derartiger Budgetposten. Es gilt also dranzubleiben, um einen längerfristigen Ausbau der Finanzierung sicherzustellen. Denn eine Zusatzfinanzierung für nur ein Jahr wird nicht ausreichen, um die Überschuldungs-Folgen der Pandemie aufzuarbeiten.