Deutschland: Restschuldbefreiung auf drei Jahre verkürzt
(11.1.2021) Am 17. Dezember 2020 wurde im deutschen Bundestag das "Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht" beschlossen. Am 30. Dezember wurde es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit verkürzt sich die Laufzeit bis zu einer Restschuldbefreiung für VerbraucherInnen, Selbstständige und EinzelunternehmerInnen auf drei Jahre. Das Gesetz gilt rückwirkend für Insolvenzverfahren, die seit dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind.
Zu weiteren Infos auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung