Insolvenzrechts-Reform kommt: Privatkonkurs wird kürzer
(22. Februar 2021) Ab Sommer wird es eine verkürzte Möglichkeit für die Schuldenregulierung geben. Die Verfahrensdauer wird unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf drei Jahre herabgesetzt. Basis dafür ist eine EU-Richtlinie, die eine Entschuldung für gescheiterte UnternehmerInnen in drei Jahren vorschreibt und die bis 17. Juli umgesetzt werden muss. Diese Regelung wird in Österreich nicht nur für ehemalige Selbstständige gelten, sondern für alle, die in Privatkonkurs gehen. Für Private, deren Schulden nicht aus einer unternehmerischen Tätigkeit hervorgegangen sind, wird diese neue Regelung allerdings vorerst nur für fünf Jahre gelten. Die Schuldenberatungen hatten sich für eine Gleichbehandlung aller SchuldnerInnen eingesetzt.
Diese Informationen wurden am 20.2.2021 vom derzeitigen Justizminister Werner Kogler (Grüne) bekannt gegeben. Die parlamentarische Begutachtung startete am 22.2.2021. Dadurch können sich noch Änderungen an der Reform ergeben. Die Schuldenberatungen werden im Zuge dieser Begutachtung eine Stellungnahme abgeben.