Novelle der Exekutionsordnung
(1.7.2021) Seit 1. Juli 2021 ist die Novelle der Exekutionsordnung in Kraft. Stellt das Gericht fest, dass jemand überschuldet ist, wird diese „offenkundige Zahlungsunfähigkeit" in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht. Jeder und jede kann damit nachsehen, ob eine Überschuldung bei einer anderen Person besteht. Das kann zu gravierenden Nachteilen für überschuldete Menschen führen.
Die neue Form der sogenannten „Gesamtvollstreckung" wird von der Schuldenberatung allerdings begrüßt. Künftig werden dadurch Vermögen und pfändbare Beträge an alle Gläubiger verteilt – bisher wurde nur der erstgereihte Gläubiger bedient. Zudem rücken SchuldnerInnen näher an ein Schuldenregulierungsverfahren. Mit der Einleitung einer Gesamtvollstreckung kommt es zu einem Exekutions- und Zinsenstopp, die Schuldenexplosion durch Zinsen und Kosten wird dadurch verhindert. Die Schuldenberatungen erwarten, dass durch die Novelle deutlich mehr überschuldete Menschen wieder in geregelte finanzielle Verhältnisse kommen.
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