Überblick über Reformen im Exekutionsrecht und Insolvenzrecht
(Wien, 25. August 2021) Mit der Exekutionsrechtsnovelle (GREx) wurde die gesamte Exekutionsordnung umfassend reformiert. Die Effizienz von Exekutionsverfahren zur Hereinbringung offener Forderungen soll damit gesteigert und die Schnittstellen zum Insolvenzrecht verbessert werden.
Die Insolvenzrechtsnovelle (RIRUG) setzt eine EU-Richtlinie um, die vorschreibt, dass sich Selbstständige innerhalb von drei Jahren entschulden können. Die Möglichkeit dazu wird unter bestimmten Voraussetzungen auch überschuldeten Privatpersonen gegeben. Für diese ist die Verkürzung auf drei Jahre Entschuldungsdauer allerdings bis 2026 befristet.