Privatinsolvenz-Eröffnungen normalisieren sich wieder

(14.01.2022) Im Jahr 2021 wurden in Österreich insgesamt 7.203 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das sind um 93 Verfahren weniger als im Jahr 2020 und entspricht einem Rückgang von 1,3 Prozent. Die Zahl der Insolvenzanträge ist um 310 Anträge bzw. 3,9 Prozent auf 7.626 Anträge gesunken.

Diese vergleichsweise geringen Rückgänge deuten darauf hin, dass sich die Anzahl der Privatkonkurs-Eröffnungen wieder etwas normalisiert, vor allem im 4. Quartal 2021 sind steigende Zahlen zu beobachten. In den letzten drei Monaten des Jahres 2021 wurden 2.192 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, gegenüber dem 4. Quartal 2020 entspricht das einer Steigerung von knapp 16 Prozent. Im 4. Quartal 2019, dem letzten „normalen" Vergleichszeitraum vor der Pandemie, gab es 2.303 Eröffnungen.

Eine Betrachtung der letzten 10 Jahre zeigt allerdings, dass – trotz Aufwärtstrend gegen Jahresende - die Privatkonkurs-Eröffnungen im Jahr 2021 nach wie vor unterdurchschnittlich sind. In den letzten 10 Jahren gab es durchschnittlich 8.455 Privatkonkurs-Eröffnungen pro Jahr.

Privatinsolvenzen nach Bundesländern
Während die Zahl der Privatinsolvenz-Eröffnungen in Österreich im Jahr 2021 also leicht rückläufig ist, gibt es in den einzelnen Bundesländern recht unterschiedliche Entwicklungen im Vergleich zum Jahr 2020. Salzburg verzeichnet mit einem Minus von 25,9 Prozent den höchsten Rückgang, gefolgt von Niederösterreich mit einem Minus von 15,1 Prozent und Kärnten mit einem Minus von 8,8 Prozent. Oberösterreich hat um 2,3 Prozent weniger Eröffnungen als noch im Jahr zuvor. Demgegenüber steht Tirol mit einem Zuwachs von 24,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die Steiermark mit einem Plus von 9,0 Prozent, das Burgenland mit einem Plus von 3,3 Prozent und Wien mit einem Plus von 3,1 Prozent. Nahezu unverändert ist die Situation in Vorarlberg mit einem Rückgang von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Es ist zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, inwieweit die gegen Jahresende steigenden Zahlen auf die im Juli 2021 in Kraft getretene Insolvenzrechtsreform zurückzuführen sind. Das neue Insolvenzrecht sieht (unter strengen Voraussetzungen) eine Entschuldungs-Möglichkeit binnen 3 Jahren vor – unter Umständen haben einige Schuldner*innen das Inkrafttreten abgewartet und erst im 3. und 4. Quartal 2021 ihre Insolvenzanträge gestellt. Als weiterer Unsicherheitsfaktor bei der Entwicklung der Privatkonkurs-Zahlen ist nach wie vor die Corona-Pandemie zu sehen.

 

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