Privatinsolvenzen im 1. Quartal 2022 um fast ein Viertel gestiegen

(20.04.2022) Im 1. Quartal 2022 wurden in Österreich 2.190 Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das sind um 425 Verfahren mehr als im Vergleichszeitraum 2021 und entspricht einer Steigerung von 24,1 Prozent. Die Zahl der Insolvenzanträge ist um 27,6 Prozent bzw. 518 Anträge auf 2.397 Anträge gestiegen.

Betrachtet man die durchschnittliche Anzahl der Eröffnungen der letzten zehn Jahre jeweils für das 1. Quartal, so zeigt sich, dass die Privatkonkurs-Eröffnungen aktuell erstmals seit Pandemieausbruch wieder diesen Wert erreichen bzw. leicht übersteigen. In den letzten zehn Jahren gab es im 1. Quartal jeweils durchschnittlich 2.148 Privatkonkurs-Eröffnungen.
Im Vergleich zu 2019, dem letzten „normalen" Jahr vor der Corona-Pandemie, sind die Eröffnungen im 1. Quartal 2022 um 11,4 Prozent gesunken.

Privatinsolvenzeröffnungen nach Bundesländern

In den einzelnen Bundesländern gibt es bei den Privatkonkurs-Eröffnungen im 1. Quartal 2022 sehr unterschiedliche Entwicklungen.

Tirol sticht dabei mit einer Steigerung von 98,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr besonders hervor. Ebenfalls einen sehr hohen Zuwachs hat Oberösterreich mit 69,5 Prozent. Zudem können Niederösterreich (+38,9 Prozent), die Steiermark (+33,7 Prozent) sowie das Burgenland (+26,7 Prozent) überdurchschnittliche Steigerungen verzeichnen. Wien hat einen Anstieg bei den Privatkonkurs-Eröffnungen von 6,4 Prozent.
Demgegenüber stehen drei Bundesländer mit einer rückläufigen Entwicklung, das ist Salzburg mit einem Rückgang von 22,4 Prozent, Vorarlberg mit einem Rückgang von 12,6 Prozent und Kärnten mit einem Rückgang von 8,8 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2021.

Auch wenn die Vor-Pandemie-Werte noch nicht erreicht sind, setzt sich der Trend steigender Zahlen bei den Privatkonkurs-Eröffnungen der letzten Monaten des Jahres 2021 im 1. Quartal 2022 fort: Ein Grund für die kontinuierlich wachsende Zahl an eröffneten Schuldenregulierungsverfahren liegt vermutlich in der Insolvenzrechtsreform (RIRUG), die im Juli 2021 in Kraft getreten ist. Das neue Insolvenzrecht sieht (unter strengen Voraussetzungen) eine Entschuldungs-Möglichkeit binnen drei Jahren vor. Die Zahlen lassen darauf schließen, dass einige Schuldner*innen das Inkrafttreten abgewartet haben und seither vermehrt Insolvenzanträge stellen. Nach wie vor ist auch die Corona-Pandemie als Unsicherheitsfaktor bei der Entwicklung der Privatkonkurs-Zahlen zu sehen.

Offenkundige Zahlungsunfähigkeit

Mit der Exekutionsrechtsnovelle (GREx), die seit 1.7.2021 in Kraft ist, wurde die gesamte Exekutionsordnung umfassend reformiert. Die Reform hat zum Ziel, die Effizienz zur Hereinbringung offener Forderungen zu steigern und die Schnittstelle zum Insolvenzrecht zu verbessern. Im 1. Quartal 2022 wurden 807 Einträge zur Offenkundigen Zahlungsunfähigkeit in der Ediktsdatei veröffentlicht (Abfragestichtag: 12.4.2022). Auch wenn der Start im 2. Halbjahr 2021 etwas schleppend voranging, zeigen die aktuellen Zahlen eine klar steigende Tendenz.

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