"Wohnschirm" des BMSGPK verhindert Delogierungen

(07.07.2022) Das Sozialministerium hat mit dem "Wohnschirm" eine effektive Sozialleistung zur Verhinderung von Delogierungen ins Leben gerufen. Der "Wohnschirm" richtet sich an Mieter*innen, die im Zuge der Covid-Krise ihre Miete nicht mehr bezahlen können. Mit kostenloser Beratung und finanzieller Hilfe bei Mietschulden, die seit dem 1. März 2020 entstanden sind, wird konkret und rasch geholfen, um das Zuhause zu erhalten. Insgesamt gibt es 28 Anlaufstellen in allen Bundesländern. Clemens Mitterlehner, asb-Geschäftsführer, ist im Beirat des Wohnschirms. Mit Stand Ende Juni wurden mit dem Projekt 500 Wohnungen gesichert und 1.125 betroffenen Menschen geholfen. 95 Prozent der Anträge werden bewilligt, oft binnen weniger Tage. Der "Wohnschirm" wurde bis 2026 verlängert und wird ab Herbst 2022 auch auf den Bereich von Energierückständen ausgeweitet. Foto: BMSGPK
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