Schuldenberatungen: Erstkontakte und Privatkonkurse steigen – Teuerung für viele ein unlösbares Problem
(Wien, 18. August 2022) Viele Menschen stemmen sich mit aller Kraft gegen die Teuerung und versuchen, die dramatisch steigenden Lebenshaltungskosten zu decken. Leider wird das viele über kurz oder lang überfordern und sie werden die Hilfe der Schuldenberatung brauchen. „Dann werden die Auswirkungen der Teuerungen mit voller Wucht sichtbar werden. Es ist daher dringend notwendig, Förderungen weniger breit zu streuen, sondern gezielt an jene Menschen auszuzahlen, die darauf angewiesen sind", sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich. Menschen mit geringem Einkommen werden zusätzliche Förderungen notwendigerweise sofort für dringende Dinge des täglichen Lebens ausgeben und so auch die Wirtschaft stärken.
Privatkonkurse um ein Drittel gestiegen
Schon jetzt zeigt sich: Die Zahl der Erstkontakte, also die Zahl jener Menschen, die sich zum ersten Mal an eine Schuldenberatung wenden, steigt. Im 1. Halbjahr 2022 waren es um 10,5 % mehr als im Vergleichszeitraum 2021. Und es werden wieder deutlich mehr Privatkonkurse eröffnet: Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl um mehr als ein Drittel (34,2 %) gestiegen und hat nun beinahe wieder die Werte der Zeit vor Corona erreicht. Zuwächse sind flächendeckend in allen Bundesländern zu verzeichnen. 69 % aller Privatkonkurse werden über die staatlich anerkannten Schuldenberatungen abgewickelt. „Das Problem ist, dass diese steigenden Konkurszahlen die Auswirkungen der Teuerung noch kaum beinhalten. Die Effekte der Preissteigerung werden erst verzögert zu Konkursen führen. Wir beobachten die Situation mit großer Sorge", kommentiert Clemens Mitterlehner die aktuelle Lage. „Problematisch ist auch, dass sich manche selbst den Privatkonkurs nicht mehr leisten können, denn dafür ist es notwendig, dass alle Ausgaben mit den Einnahmen gedeckt werden können und keine neuen Schulden gemacht werden."
Die neue Möglichkeit einer Entschuldung binnen 3 Jahren ist ein wichtiges Instrument, damit überschuldete Menschen die Perspektive eines wirtschaftlichen Neuanfangs haben. Für Privatpersonen ist diese Option allerdings bis 2026 befristet - Unternehmer*innen steht sie unbefristet zur Verfügung. „So wie Unternehmer*innen diese Chance zugestanden wird, muss dies auch für Privatpersonen gelten – auch über das Jahr 2026 hinaus", so Mitterlehner. Hier zu differenzieren, würde gegen den verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Etwa wenn ein gescheiterter Unternehmer sich weiterhin in 3 Jahren entschulden könnte und seine Frau, die eine Bürgschaft für die Kreditschulden eingegangen ist, 5 Jahre dafür brauchen würde.
Existenzminimum anheben – Armut verhindern
Die Schuldenberatungen fordern seit langem das Anheben des Existenzminimums, also jenes Betrags, der einer überschuldeten Person im Schuldenregulierungsverfahren bzw. bei einer Lohnpfändung verbleibt und mit dem alle Lebenskosten bestritten werden müssen. Mehr denn je ist das ein nötiger Schritt, um Menschen nicht in die Armut zu treiben. Ein Existenzminimum, mit dem das Leben nicht bestritten werden kann, gleicht einer Bestrafung in einer ohnehin existenzbedrohenden Situation.