Überschuldungsgründe im ersten Halbjahr
(18.09.2023) Im ersten Halbjahr 2023 sind die Erstkontakte in den Schuldenberatungen gegenüber dem ersten Halbjahr 2022 um ein Fünftel (19 %) gestiegen. Auch die Erstberatungen haben um 14 % zugelegt. „Arbeitslosigkeit und Einkommensverlust" sind mit 29 % nach wie vor der häufigste Überschuldungsgrund, gefolgt von „Umgang mit Geld und mangelnder Finanzbildung" (22 %) sowie ehemaliger Selbstständigkeit (18 %). Der vierthäufigste Überschuldungsgrund sind Lebenshaltungskosten (13 %). Dieser Wert ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der anhaltenden Teuerungen enorm gestiegen. Illustration: Anna Egger