Familienbeihilfe monatlich ausbezahlen: Fünf Argumente dafür
Utl: Die Schuldenberatungen unterstützen den einstimmigen Beschluss der Landes-FamilienreferentInnen-Konferenz vom Mai 2013.
(Wien, 21. Jänner 2014) Als Kuriosum der Auszahlungen von öffentlicher Hand wird die Familienbeihilfe nur alle zwei Monate überwiesen. Daraus ergeben sich erfahrungsgemäß beträchtliche Nachteile für die rund 1,1 Millionen BezieherInnen.
Im Mai des Vorjahres hat die Landes-FamilienreferentInnen-Konferenz bereits zum zweiten Mal nach 2009 in einem Entschluss das BMWFJ ersucht, eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe zu ermöglichen. „Die staatlich anerkannten Schuldenberatungen unterstützen dieses Anliegen als effektive Maßnahme zur Schuldenprävention, deren Stärkung im Regierungsprogramm vorgesehen ist. An dieser vergleichsweise kleinen Maßnahme wird sich zeigen, wie ernst die Regierungsmitglieder ihre Ankündigungen nehmen werden“, sagt Hans W. Grohs, Geschäftsführer der ASB Schuldenberatungen GmbH, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen.
- Rechnungen kommen monatlich: Miete, Versicherungen, Rückzahlungen und zahlreiche weitere finanziellen Verpflichtungen sind monatlich zu begleichen. Für alle und gerade für jene Familien, die finanziell schlecht gestellt sind, wäre der monatlich eingehende Betrag der Familienbeihilfe von erheblichem Vorteil.
- Haushaltsbudget einteilen: Eine monatliche Auszahlung würde die monatliche Planung des Haushaltsbudgets für diese Familien erleichtern. Damit wäre es ihnen möglich, einen besseren Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu behalten. Aus der Praxis der Schuldenberatung ist bekannt, dass ein monatlich ausbezahlter Betrag der Familienbeihilfe eher dem tatsächlichen Zweck als Familienbeihilfe dienen würde. Erfahrungsgemäß wird eine zweimonatig ausbezahlte und damit größere Geldsumme oft für Kostentilgungen herangezogen, die nichts mit der Familie zu tun haben, etwa um Schulden zurückzuzahlen.
- Einheitlichkeit: Auch Kinderbetreuungsgeld, Pensionen und ähnliches werden monatlich ausbezahlt. Mehrkosten bei der Auszahlung werden in Kauf genommen. Bei der Familienbeihilfe sollten die selben Kritierien gelten.
- Früher monatlich: Die Auszahlung im zweimonatlichen Intervall gibt es in Österreich seit etwa 20 Jahren. Zuvor wurde die Familienbeihilfe als Bestandteil des monatlichen Gehalts ausbezahlt.
- Banken: Die durch die monatliche Auszahlung entstehenden Mehrkosten ergeben sich durch höhere Banken-Spesen. Bei jährlichen Zahlungen von über drei Milliarden Euro können Bankspesen im Hundertstelprozentbereich kein Argument des Familienministeriums gegen einhellig als sinnvoll erachtete Maßnahmen zur Schuldenprävention und Unterstützung von Familien sein.