Neujahrsvorsatz "endlich schuldenfrei" für viele unmöglich

Sinkende Privatkonkurszahlen zeigen ein Problem im österreichischen Insolvenzrecht auf. Nur ein Bruchteil jener Menschen, die einen Privatkonkurs bräuchten, kann diesen auch in Anspruch nehmen.

(Wien, 3. Jänner 2017) Die Zahl der Privatkonkurse sinkt. 2016 wurden 7.855 derartige Verfahren bei den Gerichten eröffnet, das sind um fast 10 Prozent weniger als 2015. Dass dies jedoch keineswegs darauf zurückzuführen ist, dass weniger Menschen in die Überschuldung rutschen, zeigt die jährlich steigende Anzahl von KlientInnen der Schuldenberatungen. Rund 60.000 Menschen suchten 2016 die Unterstützung einer staatlich anerkannten Schuldenberatung. Vor zehn Jahren waren es 37.000. Zudem sind laut einer Schätzung von Gläubigervertretern aktuell 118.000 Menschen überschuldet. Warum kann sich nur ein Bruchteil von ihnen über den Privatkonkurs entschulden und warum bleiben über 90 Prozent der Überschuldeten auf ihren Schulden sitzen?

Neujahrsvorsatz zum Scheitern verurteilt
„Viele Menschen in Österreich werden mit dem Vorsatz ins Jahr 2017 starten, endlich ihre Schulden loszuwerden. Dass es nur wenigen von ihnen gelingen wird, liegt vor allem an den gesetzlichen Rahmenbedingungen in Österreich“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen, die fast zwei Drittel aller Privatkonkurse begleiten.
1995 wurde mit dem Privatkonkurs die Möglichkeit einer sogenannten „Restschuldbefreiung“ für Privatpersonen geschaffen. War Österreich damit vor zwanzig Jahren noch Vorreiter in Europa, sind wir mittlerweile Schlusslicht, weil die Rechtslage nicht an aktuelle sozialpolitische und gesellschaftliche Notwendigkeiten angepasst wurde. Seit Einführung des Privatkonkurses müssen binnen sieben Jahren mindestens zehn Prozent der Schulden zurückbezahlt werden. Das klingt nicht viel, ist aber für Menschen mit geringem Einkommen (Alleinerziehende, MindestpensionistInnen) und sehr hohen Schulden (ehemalige Selbstständige) eine unüberwindbare Hürde. Diese Menschen sind de facto vom Privatkonkurs ausgeschlossen. Derartige Mindestquoten existieren in kaum einem anderen Land – und es gibt international eine klare Tendenz zur Verkürzung der Entschuldungsdauer auf maximal fünf Jahre.

„Seit Jahren wird hierzulande um eine Reform gerungen, bisher ohne Erfolg. Also warten zehntausende Überschuldete weiterhin vergeblich auf den Rettungsring. Gläubigerberater und Wirtschaftspolitiker verhindern mit ihrer Blockadeposition Reformen, die wirtschafts- und sozialpolitisch dringend notwendig sind“, sagt Mitterlehner. Einzelne Bundesländer wie Oberösterreich haben steigende Privatkonkurszahlen: Dort ist Schuldenberatung breit aufgestellt und gut ausgestattet, die Arbeitsmarktsituation ist vergleichsweise besser als in anderen Bundesländern. „Deshalb wundert es nicht, dass dort auch mehr Menschen in Konkurs gehen können.“

Andere Länder – bessere Konkursmodelle
In der aktuellen Fachzeitschrift „das budget“ zum Thema „Entschuldung anderswo“ werden Schuldenregulierungsverfahren in anderen Ländern der Welt unter die Lupe genommen. Es finden sich Ideen, Möglichkeiten und gute Beispiele, wie ein modernes Insolvenzrecht funktionieren kann und bei jenen ankommt, die es dringend brauchen – bei den überschuldeten Menschen und ihren Angehörigen. „Davon profitieren nicht nur die betroffenen Menschen, sondern auch Gläubiger, Arbeitgeber und der Staat“, sagt Mitterlehner: „Denn: Geht’s den Menschen gut, geht’s der Wirtschaft gut.“

Zum aktuellen "das budget"

 

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