Reform des Privatkonkurses auf der Zielgeraden
(Wien, 1. März 2017) Die wesentlichen Eckpunkte der Insolvenzrechts-Novelle: Die Entschuldung ist schon nach drei Jahren (statt bisher sieben Jahren) möglich und die Hürde der Mindestquote bei der Rückzahlung entfällt. „Das sind ganz wesentliche Verbesserungen im Privatkonkurs, von dem bisher ausgerechnet jene Menschen ausgeschlossen waren, die den Neustart am dringendsten brauchten: Gescheiterte Selbstständige mit sehr hohen Schulden und Menschen mit sehr niedrigem Einkommen“, sagt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen und Mitglied der ExpertInnen-Kommission im Justizministerium.
Die Vorgaben der Regierung (konkret formuliert im Ende Jänner präsentierten Arbeitsprogramm) werden nun rasch in einen Gesetzestext gegossen, der voraussichtlich schon am Freitag in die Begutachtung geht. Das ist nicht zuletzt deshalb möglich, weil sowohl die beteiligten Ministerien, wie auch die meisten anderen Interessensvertretungen die Erleichterungen im Privatkonkurs als wichtige sozialpolitische Maßnahme unterstützen. „Österreich ist damit auch endlich nicht mehr Schlusslicht in Europa, wo schon seit vielen Jahren der Trend Richtung einer verkürzten Verfahrensdauer und einer Entschuldung ohne Mindestquote geht“, sagt Clemens Mitterlehner.
Keine Aufforderung zum Schulden-Machen
Zuletzt geäußerte Befürchtungen seitens der Gläubigerschutzverbände können die Schuldenberatungen entkräften: Der Wegfall der Mindestquote bedeutet nicht, dass SchuldnerInnen plötzlich nichts mehr zahlen müssen. Zahlungsunfähigkeit (und nicht Zahlungsunwilligkeit!) bleibt Voraussetzung für die Konkurseröffnung. Weiterhin wird das Vermögen der SchuldnerInnen verkauft und das Einkommen wird auf das Existenzminimum reduziert. Allerdings erhalten nun auch jene Menschen eine Chance auf eine Schuldenregelung, die bisher vom Privatkonkurs ausgeschlossen waren. Wer zu wenig besitzt und verdient, um bisher auf die Mindestquote von zehn Prozent zu kommen, kann sich nach den neuen Regelungen trotzdem entschulden. „Das ist eine lupenreine Maßnahme der Armutsbekämpfung. Niemand – auch nicht die Wirtschaft – hat etwas davon, Menschen viele Jahre unterhalb der Armutsgrenze zu halten. Und niemandem ist geholfen, wenn sich eine Alleinerzieherin oder ein gescheiterter Jungunternehmer nicht entschulden können und sie bis an ihr Lebensende exekutiert werden“, sagt Clemens Mitterlehner. Die Erleichterungen im Privatkonkurs können auch kaum als Aufforderung zum Schulden-Machen verstanden werden. „Wenn jemand absichtlich Schulden in dem Wissen macht, dass er diese nicht zurückzahlen wird können, ist das ein klarer Fall von Betrug. Daran ändert das neue Insolvenzrecht nichts,“ klärt Clemens Mitterlehner auf und zieht eine klare Grenze zwischen Strafrecht und Insolvenzrecht.
Sofern der weitere Fahrplan hält, tritt das neue Insolvenzrecht mit 1.7.2017 in Kraft.
Hintergrundinformationen:
Anonymisierte Fallbeispiele zum Thema Schuldenexplosion
Übersicht über Entschuldungssysteme in anderen Ländern
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