Studie zu überschuldeten Selbstständigen zeigt: Privatkonkursreform wirkt
(Wien, 2. Dezember 2019)
Eine Langzeituntersuchung der Schuldenberatung belegt die positiven Effekte der Privatkonkursreform für ehemals Selbstständige. Einige Hürden zur Entschuldung bleiben. Die Schuldenberatungen haben rechts- und sozialpolitische Forderungen formuliert, etwa ein Anheben des Existenzminimums an die Armutsgefährdungsschwelle.
Gescheiterte Selbstständige sind eine spezielle Gruppe in der Klientel der Schuldenberatungen: Sie haben sehr hohe Schulden und die gesetzliche Lage verhindert oft eine komplette Entschuldung. Deshalb führt die Dachorganisation der Schuldenberatungen seit zwanzig Jahren regelmäßig vergleichende Untersuchungen durch, um diese Gruppe zu beobachten. Die aktuellsten Ergebnisse aus dem Untersuchungsjahr 2018 zeigen: Selbstständigkeit ist bei 29 Prozent der KlientInnen ein Überschuldungsgrund, dieser Wert ist seit 2013 deutlich gestiegen. Nummer eins bei den Überschuldungsgründen bleibt Arbeitslosigkeit. Wobei Selbstständigkeit und Arbeitslosigkeit bei der untersuchten Klientel Hand in Hand gehen: 29 Prozent der Befragten waren vor der Unternehmensgründung arbeitslos. 41 Prozent fielen nach dem Scheitern der Selbstständigkeit in die Arbeitslosigkeit – dieser Wert ist in den letzten 15 Jahren kontinuierlich gestiegen.
Nach dem Scheitern eines Unternehmens bleiben aufgrund von Haftungen und Bürgschaften oft auch hohe persönliche Schulden. „Sehr hohe Schulden, ein geringes Einkommen, oft Arbeitslosigkeit – in dieser Situation ist für viele gescheiterte Selbstständige der Privatkonkurs der letzte und einzige Ausweg", erklärt Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der asb, der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen. Die aktuelle Untersuchung hat auch danach gefragt, welche Auswirkungen die Reform des Privatkonkurses Ende 2017 hatte. Seither ist die Entschuldung schon nach fünf Jahren und ohne Mindestquote in der Rückzahlung möglich. Bei 58 Prozent der befragten gescheiterten Selbstständigen wäre der Privatkonkurs ohne die Reform nicht möglich gewesen. Bei jenen, die länger als 15 Jahre selbstständig waren, liegt der Wert noch höher: Für 73 Prozent von ihnen ist eine Entschuldung erst durch die Reform möglich geworden. „Das zeigt die von uns erwarteten positiven Effekte der Privatkonkursreform, wenn ein großer Teil einer ohnehin stark armutsgefährdeten Gruppe endlich die Chance auf einen Neustart bekommt", sagt Mitterlehner.
Aufrechnung beenden, Existenzminimum erhöhen
„Schuldenprobleme sind komplexe soziale Probleme, da braucht es ein umfassendes Maßnahmenpaket, um Betroffenen zu helfen. Wir müssen mit aller Kraft das Abrutschen in die Überschuldung und damit in die Armut verhindern", sagt Clemens Mitterlehner. Die Schuldenberatungen haben einen rechts- und sozialpolitischen Forderungskatalog erarbeitet, der wesentliche Maßnahmen in zwölf Bereichen erläutert. Einige davon betreffen speziell die Klientel der gescheiterten Selbstständigen.
Ein Beispiel: Jemand hat Schulden bei der SVA und bekommt aktuell eine Pension von der PVA. Hier darf sich die SVA direkt einen Teil der Pension von der PVA holen. Diese trägerübergreifende Aufrechnung darf auch unter das Existenzminimum gehen und auch während und nach Ende des Privatkonkurses betrieben werden. „Die Restschulbefreiung, die für alle anderen am Ende des Privatkonkurses und bei Einhaltung der Regeln selbstverständlich ist, greift hier für ehemals Selbstständige nicht", erklärt Mitterlehner. „Wir fordern, dass alle Aufrechnungen mit Eröffnung des Privatkonkurses beendet werden."
Eine weitere Forderung, die für alle KlientInnen der Schuldenberatungen von großer Wichtigkeit ist, ist jene nach Anhebung des Existenzminimums. Dieses legt fest, bis zu welchem Betrag das Einkommen einer Person gepfändet wird bzw. was im Privatkonkurs zum Leben bleibt. Aktuell liegt das Existenzminimum für eine alleinstehende Person bei 933 Euro (Grundbetrag). Die Armutsgefährdungsschwelle liegt deutlich darüber bei 1.259 Euro. Mitterlehner: „Das Existenzminimum muss zumindest an die Armutsgefährdungsschwelle angehoben werden, um die betroffenen Familien aus der Armut zu holen."
Zur Studie "Gescheiterte Selbstständige 2018" (pdf, 1,1 mb)
Zum Forderungskatalog "Wege aus der Schuldenfalle" 2019 (pdf, 775 kb)