Frauen in der Schuldenberatung häufig unter Existenzminimum

(Wien, 2. März 2022) Ein Drittel der Frauen, die 2021 zum ersten Mal in die Schuldenberatung kamen, hatte höchstens das Existenzminimum zur Verfügung. Ebenfalls ein Drittel war arbeitslos. Und gleich die Hälfte der erstberatenen Klientinnen hatte als höchste abgeschlossene Ausbildung einen Pflichtschulabschluss. Diese Daten zeigen die Problemkette zwischen Ausbildung, Arbeit, Einkommen und Schulden auf.

„Es erscheint unter diesem Aspekt zynisch, für Finanzbildung bei Frauen vorrangig im Sinne von Anlageinformationen zu plädieren", sagt Simone Strehle-Hechenberger, Leiterin der ifs Schuldenberatung Vorarlberg. „Auch wenn das für finanziell besser gestellte Frauen wichtig ist, liegen grundsätzliche Probleme eine Ebene darunter. Wer nicht genug zum Leben hat, kann sich keine Gedanken über Vorsorge machen. Die Schuldenberatungen sehen Finanzbildung daher als Basis, die fit für finanzielle Alltagsentscheidungen macht und Schulden vorbeugt."

Überschuldungsgründe
2021 erhielten österreichweit mehr als 21.000 Frauen Unterstützung von einer Schuldenberatung. Im Durchschnitt hatten sie 48.000 Euro Schulden. Knapp 2.700 Frauen gingen in den Privatkonkurs.
Kommt eine Person zum ersten Mal in eine Schuldenberatung, werden die Gründe, die in die Überschuldung geführt haben, abgefragt. Meist kommen mehrere Faktoren zusammen. Die Unterschiede zwischen Männern und Frauen werden in verschiedenen Bereichen ersichtlich. Die Top Drei der Überschuldungsgründe bei Frauen sind Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung mit 33 % (Männer 32 %), Umgang mit Geld mit 24 % (Männer 21 %) und Scheidung oder Trennung mit 17 % (Männer 11 %). Ob Frauen tatsächlich einen schlechteren Umgang mit Geld als Männer haben, oder diese Frage tendenziell ehrlicher beantwortet haben, sei dahingestellt.
Dass Trennungen Frauen finanziell stärker zusetzen als Männern, wird auch im Überschuldungsgrund Bürgschaften deutlich. Sie wurden von Frauen mit 11 % fast viermal so häufig genannt wie von Männern (3 %). Den Hintergrund dazu kennt Simone Strehle-Hechenberger aus der Beratungspraxis: „Die Frau haftet oftmals für einen aufgenommenen Kredit des Mannes als Bürgin mit, auch wenn der Kredit ihre finanziellen Möglichkeiten weit übersteigt. Geht die Beziehung in die Brüche, bleibt die Haftung bestehen, mit allen Konsequenzen."

Sozialpolitische Notwendigkeiten
Die geschlechterspezifischen Unterschiede zeigen, wie wichtig ein gesetzgeberischer Fokus auf die wirtschaftliche Situation von Frauen wäre. Gleich mehrere sozialpolitische Notwendigkeiten werden hier deutlich: Eine gesetzliche Regelung für ein automatisches Pensionssplitting während der Zeiten der Kinderbetreuung, so wie es in anderen Ländern bereits üblich ist, würde Frauen finanziell stärker absichern. Die 2005 geschaffene freiwillige Möglichkeit dazu wird kaum genützt und erreicht meist gerade jene nicht, die es am nötigsten brauchen würden. Auch eine Anhebung des Mindestlohns würde Frauen in traditionell schlechter bezahlten Jobs stärken. Um das oben beschriebene Problem mit Bürgschaften zu lösen, fordern Schuldenberatungen schon seit langem, dass eine Mithaftung oder Bürgschaft nur im Rahmen der persönlichen Bonität zulässig sein darf. Einkommenslose Haushaltsangehörige dürften keinesfalls dazu herangezogen werden.
Es sind sozialpolitische Maßnahmen nötig, um Frauen besser vor Armut, Überschuldung und finanzieller Abhängigkeit in der Partnerschaft zu schützen. Das wird einmal mehr aus den aktuellen Zahlen der Schuldenberatungen deutlich.

 

Zahlen und Fakten zu Frauen in der Schuldenberatung:

FactSheet "Überschuldung von Frauen"

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