Häufige Fragen
Wie komme ich zu einem Beratungsgespräch?
Setzen Sie sich telefonisch mit einer Schuldenberatung in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin. Wenden Sie sich an die Beratungsstelle in Ihrem Bundesland, die Ihrem Wohnort am nächsten gelegen ist. Einige Beratungsstellen haben regelmäßige Sprechtage, an denen Sie auch ohne Termin ein erstes Gespräch mit einem Berater oder einer Beraterin führen können. Ebenso bieten manche Beratungsstellen Informationsveranstaltungen.
Näheres erfahren Sie telefonisch bei den regionalen Beratungsstellen (siehe Österreichkarte rechts).
Welche Unterlagen soll ich zum Beratungsgespräch mitbringen?
Je besser vorbereitet Sie auf das Gespräch sind, umso effektiver kann gearbeitet werden. Sie sollten alle Unterlagen Ihre Einkommens- und Ihre Schuldensituation betreffend mitbringen.
Das sind z.B. Schreiben von Gläubigern, Rechnungen, Mahnungen, Klagen, Zahlungsbefehle u.ä. sowie Einkommensnachweise. Die Beratungsstellen haben Listen aufliegen, in die Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sowie Ihre Schulden übersichtlich eintragen können. Derartige Listen sollten Sie bereits ausgefüllt mitbringen.
Die BeraterInnen unterstützen Sie aber auch, wenn Sie keinen vollständigen Überblick mehr über Ihre Situation haben.
Mehr konkrete Tipps zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch
Was kostet die Beratung?
Die Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Die Beratungsstellen werden von der öffentlichen Hand gefördert.
Was macht die Schuldenberatung, was muss ich selber tun?
Schuldenberatungen bieten Hilfe nach dem sogenannten "Selbsthilfeprinzip" an. Das heißt, dass Sie grundsätzlich selber aktiv sein müssen. Insoweit es aber die individuelle Situation erfordert, wird die Schuldenberatung Sie unterstützen. Alle Verhandlungen erfolgen grundsätzlich nur in Absprache mit Ihnen.
Die Grundsätze in der Schuldenberatung?
- Freiwilligkeit
Wichtig sind Motivation und Mitarbeit. - Die Schuldenberatung gewährt keine finanzielle Unterstützung, vermittelt keine Kredite und übernimmt auch keine Bürgschaften.
- Als seriöser Partner für SchuldnerInnen und Gläubiger sind Schuldenberatungen zu Fairness und Verschwiegenheit verpflichtet.
- Alle Schulden sowie auch das gesamte Einkommen und alle Ausgaben müssen offengelegt werden.
- Verlässlichkeit bei Terminen und sonstigen Vereinbarungen wird erwartet.
- Lösungswege werden gemeinsam erarbeitet, bei mangelnder Mitarbeit kann die Beratungsstelle das Beratungsverhältnis abbrechen.
- Angestrebt werden möglichst umfassende und dauerhafte Gesamtlösungen.
Was ist ein Privatkonkurs, wie funktioniert dieser?
Der umgangssprachliche Ausdruck „Privatkonkurs“ wird im Gesetz als „Schuldenregulierungsverfahren“ bezeichnet. SchuldnerInnen zahlen über einen Zeitraum von – je nach Verfahrensform – fünf bis sieben Jahren Beträge, die sich an ihrem Einkommen orientieren. In dieser Zeit soll nur eine „bescheidene, aber menschenwürdige“ Lebensführung möglich sein. Gesetzlich definiert ist das über die Pfändungsgrenze: ein jedes Jahr festgelegtes „Existenzminimum“ muss jedem Menschen bleiben, alles Einkommen darüber hinaus wird an die Gläubiger verteilt.
Zum Pfändungsrechner, um das eigene Existenzminimum zu berechnen
Wenn sich SchuldnerInnen an die vereinbarten Zahlungen und sonstigen Pflichten halten, sind sie nach fünf Jahren Leben am Existenzminimum wieder schuldenfrei: Ihnen wird „Restschuldbefreiung“ gewährt. Die Gläubiger erhalten – so weit möglich – einen Teil ihrer Schulden zurück. Ziel des gerichtlichen Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen und motivierten SchuldnerInnen die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.
Am 1. November 2017 trat die Privatkonkursreform in Kraft, seither gelten neue Regeln: Die Mindestquote von 10 Prozent im Abschöpfungsverfahren wurde abgeschafft, die Verfahrensdauer wurde auf fünf (bisher sieben) Jahre verkürzt. Diese Änderungen gelten für alle Verfahren, die neu starten. Aber auch für laufende Privatkonkurse gelten Übergangsbestimmungen, die Änderungen bei Dauer und Rückzahlungsquote bringen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die staatlich anerkannte Schuldenberatungsstelle in Ihrem Bundesland!
Zur Liste der Schuldenberatungen
Details zu den Aufgaben von SchuldnerInnen im Rahmen des Abschöpfungsverfahrens und die Zusammenarbeit mit der asb als Treuhänderin erfahren Sie auf der Website der ASB Treuhandschaften
Das Sozialministerium hat alle Informationen zum Privatkonkurs auch in der umfassenden Broschüre "Schulden und Privatkonkurs" zusammengefasst: Zum Download der Broschüre "Schulden und Privatkonkurs" (pdf)
Eine kürzere und übersichtliche Zusammenfassung bietet eine andere Broschüre: Zum Download der Broschüre "Privatkonkurs" (pdf)