Pfändungs-Rechner
Die folgende Berechnung dient zu Ihrer Orientierung. Wir können für die Richtigkeit keine Gewähr übernehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie daraus keine Ansprüche ableiten können.
Die Berechnung basiert auf den für das Jahr 2023 gültigen Richtwerten.
(WICHTIG: für die Berechnung der Pfändung durch Unterhaltsgläubiger dürfen diese Unterhaltspflichten, aufgrund derer die Unterhaltspfändung durchgeführt wird, NICHT bei den Unterhaltspflichten angegeben werden!)
Bagatellgrenze § 292j Abs. 5 EO:
Der Drittschuldner kann das gesamte Einkommens als pfändungsfrei behandeln, wenn das Nettoeinkommen das verbleibende Einkommen um nicht mehr als 10 Euro monatlich übersteigt.